Visum & Einreise Verfahren für Zuwanderer aus Drittstaaten
Erfahren Sie, wie hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern den reibungslosen Weg nach Deutschland finden können. Unser prägnanter Leitfaden bietet einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen, das Visumsverfahren, die Einreise und die Integration.
Damit steht Ihrer erfolgreichen beruflichen Zukunft in Deutschland nichts mehr im Weg. Vertrauen Sie auf unsere detaillierte Anleitung, um den Einreiseprozess effizient und zielgerichtet zu gestalten.
Bei der Anwerbung von Fachkräften und Azubis aus dem Ausland arbeiten wir nach der Bestimmung der WHO sowie der Beschäftigungsverordnung (gemäß § 38 BeschV).
Für Fachkräfte
Schritt 1: Voraussetzungen
- Im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsqualifikation, mind. 2 jährige Ausbildung
- Gleichwertigkeit der Qualifikation oder Defizit-Bescheid
- Deutschkenntnisse B1/B2
- Arbeitsplatz
- Lebensunterhaltssicherung, Sozialversicherungen (durch Lohngehalt)
Schritt 2: Visumsverfahren
- Unterlagen-Vorbereitung, (Visa Formulare ausfüllen, Arbeitsvertrag, Sprachkenntnisnachweis, Gültiger Reisepass)
- Wohnsitzbescheinigung
- Anerkennungsbescheid (vollständig oder Defizit)
- Terminvereinbarung für Visumsantrag
- Visumsantrag, Einreichung vollständiger Unterlagen, Visa Gebühren Ca. 75 €
Schritt 3: Einreise & Integration in Deutschland
- Erteilung des Einreisevisums zum Zweck der Beschäftigung (Aufnahme einer Tätigkeit)
- Flugticket buchen
- Einreise nach Deutschland
- Sofortige Arbeitsaufnahme mit voller Anerkennung als Fachkraft
- Anpassungslehrgang + Beschäftigung als Hilfskraft bei Teilanerkennung
- Unterstützung bei Behördengängen, Kulturvermittlung
- Nachhaltig dauerhafte Begleitung bis nach Beendigung der Probezeit
- Aufenthaltserlaubnis nach §18 a/b – Beantragung der Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit, Gebühren ca. 100€
Für Berufsausbildung
Schritt 1: Voraussetzungen (Für Bewerber)
- Ausländischer Schulabschluss z.B. Mittlere Reife, Abitur oder Bachelor
- Gleichwertigkeit des Schulabschlusses, mindestens in Deutschland Mittelschulabschluss oder Mittlere Reife
- Deutschkenntnisse B1/B2
- Bewerbungsverfahren, digitale Vorstellungsgespräche
- Ausbildungsplatzangebot, Ausbildungsvertrag mit Vorabzustimmung der BA (nicht unbedingt)
- Wohnsitzbescheinigung
- Lebensunterhaltsicherung (durch Ausbildungsvergütung)
Schritt 2: Visumsverfahren
- Unterlagen vorbereiten, Visa Formular ausfüllen
- Arbeitsvertrag
- Gültiger Reisepass
- Sprachkenntnis (B1/B2)
- Terminvereinbarung zum Visumsantrag im Herkunftsland (deutsche Botschaft), Visum beantragen
- Visa Gebühren (75€)
Schritt 3: Einreise & Integration in Deutschland
- Erteilung des Einreisevisums zum Zweck der Beschäftigung (Ausübung einer qualifizierten Berufsausbildung §17 a oder §16 a)
- Buchung des Flugtickets
- Einreise nach Deutschland und Start der Ausbildung
- Wohnsitzanmeldung
- Aufenthaltserlaubnis nach § 16 a/b Beantragung der Ausübung einer qualifizierten Berufsausbildung, Gebühren ca. 100€
- Dauerhafte Begleitung durch FEIS GmbH
Fallbeispiele
Fallbeispiel (bei Anerkennungspartnerschaft)§ 16d Abs. 3 AufenthaltG
Das Hotel “Relax Germany” freut sich darauf, Amina N., eine erfahrene Hotelfachfrau mit einem zweijährigen Studium im Bereich Gastronomie, Hotel- und Tourismus im Senegal, willkommen zu heißen. Amina N. verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2. Als engagierter Ausbildungsbetrieb bildet das Hotel “Relax Germany” jedes Jahr ein bis zwei Auszubildende aus.
Nach ihrer Ankunft in Deutschland wird Amina N. unverzüglich den Anerkennungsprozess starten, während sie gleichzeitig als Hotelfachassistentin im Hotel arbeiten darf. Bei der Evaluierung ihrer Qualifikationen aus dem Senegal wurde ein Defizit festgestellt, insbesondere im Bereich Kenntnisse und Berufserfahrung. Diese Lücken wird sie im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft mit ihrem Arbeitgeber durch gezielte Anpassungslehre schließen.
Fallbeispiel (Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung)§ 19d Abs. 2 AufenthaltG
Simo M. aus Marokko ist ein qualifizierter Fachinformatiker mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium im IT-Bereich und zwei Jahren Berufserfahrung in Marokko. Mit der Firma “Connect GmbH” hat er einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der ein Bruttogehalt von 40.000€ vorsieht.
Simo M. hat die Möglichkeit, ohne vorherige Anerkennung nach Deutschland zu reisen, und er ist beim Visumsantrag nicht verpflichtet, seine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Sein Arbeitgeber betrachtet seine ausgezeichneten Englisch- und Französischkenntnisse als ausreichend für die beruflichen Anforderungen.
Kontakt
Übermitteln Sie uns gerne Ihre Kriterien und Anforderungen an neue Fachkräfte. Wir stellen die richtigen Bewerber für Sie zur Verfügung.