Visum & Einreise Verfahren für Zuwanderer aus Drittstaaten

Erfahren Sie, wie hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern den reibungslosen Weg nach Deutschland finden können. Unser prägnanter Leitfaden bietet einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen, das Visumsverfahren, die Einreise und die Integration.

Damit steht Ihrer erfolgreichen beruflichen Zukunft in Deutschland nichts mehr im Weg. Vertrauen Sie auf unsere detaillierte Anleitung, um den Einreiseprozess effizient und zielgerichtet zu gestalten.

Bei der Anwerbung von Fachkräften und Azubis aus dem Ausland arbeiten wir nach der Bestimmung der WHO sowie der Beschäftigungsverordnung (gemäß § 38 BeschV).

Für Fachkräfte

Schritt 1: Voraussetzungen

  • Im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufs­qualifikation, mind. 2 jährige Ausbildung
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation oder Defizit-Bescheid
  • Deutschkenntnisse B1/B2
  • Arbeitsplatz
  • Lebens­unterhalts­sicherung, Sozial­versicherungen (durch Lohngehalt)

Schritt 2: Visumsverfahren

  • Unterlagen-Vorbereitung, (Visa Formulare ausfüllen, Arbeitsvertrag, Sprach­kenntnis­­nachweis, Gültiger Reisepass)
  • Wohnsitz­bescheinigung
  • Anerkennungs­bescheid (vollständig oder Defizit)
  • Terminvereinbarung für Visumsantrag
  • Visumsantrag, Einreichung vollständiger Unterlagen, Visa Gebühren Ca. 75 €

Schritt 3: Einreise & Integration in Deutschland

  • Erteilung des Einreise­visums zum Zweck der Beschäftigung (Aufnahme einer Tätigkeit)
  • Flugticket buchen
  • Einreise nach Deutschland
  • Sofortige Arbeitsaufnahme mit voller Anerkennung als Fachkraft
  • Anpassungslehrgang + Beschäftigung als Hilfskraft bei Teilanerkennung
  • Unterstützung bei Behörden­gängen, Kultur­vermittlung
  • Nachhaltig dauerhafte Begleitung bis nach Beendigung der Probezeit
  • Aufenthaltserlaubnis nach §18 a/b – Beantragung der Ausübung einer qualifi­zierten Berufs­tätigkeit, Gebühren ca. 100€

Für Berufsausbildung

Schritt 1: Voraussetzungen (Für Bewerber)

  • Ausländischer Schul­abschluss z.B. Mittlere Reife, Abitur oder Bachelor
  • Gleichwertigkeit des Schulabschlusses, mindestens in Deutsch­land Mittelschul­abschluss oder Mittlere Reife
  • Deutschkenntnisse B1/B2
  • Bewerbungs­verfahren, digitale Vorstellungs­gespräche
  • Ausbildungs­platzangebot, Ausbildungs­vertrag mit Vorabzustimmung der BA (nicht unbedingt)
  • Wohnsitz­bescheinigung
  • Lebensunterhalt­sicherung (durch Ausbildungs­vergütung)

Schritt 2: Visumsverfahren

  • Unterlagen vorbereiten, Visa Formular ausfüllen
  • Arbeitsvertrag
  • Gültiger Reisepass
  • Sprachkenntnis (B1/B2)
  • Terminvereinbarung zum Visumsantrag im Herkunftsland (deutsche Botschaft), Visum beantragen
  • Visa Gebühren (75€)

Schritt 3: Einreise & Integration in Deutschland

  • Erteilung des Einreise­visums zum Zweck der Beschäftigung (Ausübung einer qualifizierten Berufs­ausbildung §17 a oder §16 a)
  • Buchung des Flugtickets
  • Einreise nach Deutschland und Start der Ausbildung
  • Wohnsitzanmeldung
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 16 a/b Beantragung der Ausübung einer qualifi­zierten Berufs­ausbildung, Gebühren ca. 100€
  • Dauerhafte Begleitung durch FEIS GmbH

Fallbeispiele

Fallbeispiel (bei Anerkennungs­partnerschaft)§ 16d Abs. 3 AufenthaltG

Das Hotel “Relax Germany” freut sich darauf, Amina N., eine erfahrene Hotelfachfrau mit einem zweijährigen Studium im Bereich Gastronomie, Hotel- und Tourismus im Senegal, willkommen zu heißen. Amina N. verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2. Als engagierter Ausbildungs­betrieb bildet das Hotel “Relax Germany” jedes Jahr ein bis zwei Auszubildende aus.

Nach ihrer Ankunft in Deutschland wird Amina N. unverzüglich den Anerkennungs­prozess starten, während sie gleichzeitig als Hotelfach­assistentin im Hotel arbeiten darf. Bei der Evaluierung ihrer Qualifikationen aus dem Senegal wurde ein Defizit festgestellt, insbesondere im Bereich Kenntnisse und Berufserfahrung. Diese Lücken wird sie im Rahmen der Anerkennungs­partnerschaft mit ihrem Arbeitgeber durch gezielte Anpassungslehre schließen.

Fallbeispiel (Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung)§ 19d Abs. 2 AufenthaltG

Simo M. aus Marokko ist ein qualifizierter Fachinfor­matiker mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium im IT-Bereich und zwei Jahren Berufserfahrung in Marokko. Mit der Firma “Connect GmbH” hat er einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der ein Bruttogehalt von 40.000€ vorsieht.

Simo M. hat die Möglichkeit, ohne vorherige Anerkennung nach Deutschland zu reisen, und er ist beim Visumsantrag nicht verpflichtet, seine Sprach­kenntnisse nachzuweisen. Sein Arbeitgeber betrachtet seine ausgezeichneten Englisch- und Französisch­kenntnisse als ausreichend für die beruflichen Anforderungen.

Kontakt

Übermitteln Sie uns gerne Ihre Kriterien und Anforderungen an neue Fachkräfte. Wir stellen die richtigen Bewerber für Sie zur Verfügung.

Büchel 12-14 / 41460 Neuss
+49 160 33 29030
info@feis-germany.de
Omar Niass
O. Niass
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